(dieser Bericht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
und gibt soviel wieder, als es mir möglich war mitzuschreiben. Eingefügte
Kommentare von mir sind kursiv gesetzt.)
Gekommen waren von den geladenen Gästen nahezu alle, wie sie auf der Einladeliste standen. Zuvor traf man sich draußen vor dem Gebäude des BMJ in der Jerusalemer Str., wo parallel zur nachher drin stattfindenden Veranstaltung die IG Aachen mit einem Informationsstand eine Schweigedemo mit Transparenten abhielt und mit aufgestellten Kerzen der Toten gedachte, die als Immobilienkreditgeschädigte den Freitod als letzten Ausweg wählten. Es waren von Presse und TV einige Vertreter da, so auch ein Team vom NDR mit Hr. Holthus (Die Immobilienfalle), das einige Eindrücke und Interviews für die am gleichen Abend ausgestrahlte PlusMinus-Sendung in der ARD (21:55 Uhr, gleich das 1. Thema) einfing. Während der internen Erörterung war das Filmteam allerdings nicht zugelassen.
Im Gebäude des BMJ war für uns ein mittelgroßer Saal gestuhlt, vorn war das Ministerium vertreten durch Hr. Weis (Referatsleiter und für die Sitzung Gesprächsmoderator), Dr. Schmidt-Räntsch (Ministerialdirigent), Fr. Meier-Göring (Richterin am LG Hamburg) und Fr. Lange vom BMJ (Referatsleiterin).
Gegen 10:30 Uhr wurde die Erörterungsveranstaltung von Hr. Weis eröffnet. Zunächst ließ er eine offene Gesprächsrunde zu, in der sich jeder, der einen Beitrag vorbringen wollte, melden konnte. Die Zeit dazu war jedoch nicht so bemessen, dass jeder hätte einen Wortbeitrag bringen können, da bereits nach 11:30 Uhr eine erste kurze Getränkepause anberaumt war und doch ca. 40 Gäste anwesend waren. Hr. Weis sprach davon, dass dies heute auch keine Showveranstaltung sein oder werden solle, sondern ein Fachgespräch auf sachlichem Niveau angedacht sei. Es sollten Vertreter von Verbänden und Vereinigungen von enttäuschten Kapitalanlegern bzw. die Pech gehabt hätten zu Wort kommen.
Hierauf meldete sich sogleich RA Dr. Fuellmich zu Wort, um richtig- und klarzustellen, dass es eben nicht um Kapitalanleger ginge, die sich verspekuliert hätten jedenfalls konnte er dies ausnahmslos für alle seine Mandantenfälle so bestätigen , sondern eben um Klein- und Mittelverdiener, z.T. sogar Arbeitslose und Rentner (während ich dies hier schreibe, werde ich gerade durch ein fast einstündiges Telefonat von einem Geschädigten unterbrochen, der gerade als Arbeitsloser erst im Jahr 2001 so eine Schrottimmo in Plauen angedreht bekam; der Vertrieb ist sogar im Internet präsent unter www.rvc-gruppe.de und hat einen Link zum Dianetik-Zentrum auf der Seite sagt wohl alles!!!). Es seien von vornherein Flops gewesen, zum Scheitern verurteilt, da 50-60% an Gebühren zum Nennwert der Immobilie intern draufgesattelt worden seien.
RA Dr. Gallandi sprach als nächster der Geschädigtenanwälte. Er sei schon seit 1987 in diesem Bereich tätig, die Gerichte hätten seither allerdings wenig getan für Gerechtigkeit. Von 32 thüringischen Volksbanken seien 30 notleidend (!), auch die Wertberichtigungen der Großbanken seien im steten Steigen begriffen. So habe Breuer von der Deuba verlauten lassen, die Bank hätte keine Reserven mehr, und ein Hr. Walter vom selben Institut, dass das Ganze mit einem Pyramidenbau vergleichbar wäre. Der Motor für die unsauberen Immobiliengeschäfte sei die Innenprovision gewesen, so Dr. Gallandi, die Höhen bis zu 47% des Nennwertes der Immobilie erreicht hätte. Für eine vernünftige, konventionelle Immofinanzierung hingegen seien in aller Regel 33% Eigenkapital nötig, auch um eine solide Absicherung zu haben. Die späteren Geschädigten hätte eben das in sich rechnerisch stimmige aber vom Ansatz her an den Haaren herbeigezogene und von völlig falschen Prämissen ausgehende Berechnungsbeispiel überzeugt. Regelmäßig seien die Leute vom Vermittler zum Notar verbracht gekarrt worden und wieder zurück, auch der Notar selbst habe somit seiner Warnpflicht als Beurkundender nicht genügt. Die StA München habe sogar eine Angleichung vorgenommen und nachgebessert: Nachdem ursprünglich 147% Finanzierung noch einen Straftatbestand erfüllt hatte, seien nun bis zu 180% (also 80% über Nennwert überfinanziert) als noch gängig erlaubt. So werde der Wucherparagraph §242 BGB weiter ausgehöhlt.
Fr. Zank und Hr. Meyer (Wolfsburg) schilderten jeweils aus Geschädigten- und Betroffenensicht die Lage, wie man mittels des Attributs bankgeprüft und im Paket geschnürt (Kauf- und Finanzierungsvertrag über denselben Vermittler aus einer Hand) zu der Immobilie gelangt ist. Hier wurde auch den Emotionen individuell Ausdruck gegeben.
RA Kratzer forderte eine Beweislastumkehr für die Geschädigten. Denn immer noch sei es so, dass der Darlehensnehmer selbst keinerlei Auskunftsanspruch habe (z.B. Immobilienbewertungen der Banken seien interne Dinge und gingen den DL-Nehmer lt. deren Aussage nichts an), er soll aber selbst alle Beweise erbringen und alles wissen, wohingegen doch die Bank den eigentlichen Wissensvorsprung hatte, den sie aber regelmäßig mit Nichtwissen bestreitet. Er forderte auch eine neue Seriosität der Kapitalanlagevermittler.
RA Gerhart R. Baum nannte die Vorgaben aus seinem Katalog, die er der Justizministerin Fr. Däubler-Gmelin vorgelegt hatte. Dazu gehören: die Widerrufsfristen im BGB EU-rechtskonform zu gestalten, in Bankenstreitigkeiten Ombudsverfahren einzuführen, eben auch die bereits genannte Umkehr der Beweislast, (Ver-)Stärkung der Kreditaufsicht und eine einheitliche Deklarationspflicht der Finanzprodukte zwecks besserer Vergleichbarkeit. So solle eine Waffengleichheit hergestellt werden, die bis jetzt sehr einseitig zugunsten der Banken bestehe.
Ein Vertreter des Arbeitgeberverbandes der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. (Berlin) pflichtete dem Postulat einer nachprüfbaren Qualifizierung für Vermittler durchaus uneingeschränkt bei (Qualitätssicherung der Beratung). Dazu solle auch ein nachvollziehbares Beratungsprotokoll dienen, das detailliert und dokumentarisch die Beratungsinhalte und ergebnisse wiedergebe. Das sei für beide Seiten in späteren Streitfällen nützlich.
Hr. Renner von der Internetinitiative immobetrug.de meldete sich zu Wort und stellte diese kurz vor. Er sagte, Richter folgten immer noch falschen Klischees (Banken seien doch seriöse Institute und daher Banker auch seriöse Menschen, die würden doch keinen vorsätzlichen Betrug inszenieren). Er stellte dar, dass durch Betreiben des öffentlichen Forums seiner Internetseite jedoch ganz andere Tatsachen hätten erkannt werden können, woraus die Methoden und Arbeitsweisen der Abzocker somit immer mehr ans Licht kommen. Seine Seite werde auch regelmäßig von den Banken angeklickt.
RA Reiter betrachtet die Privilegierung des VerbrKrG als das Werk von Lobbyisten, der Pflichtenkreis der Banken sei zusehends verringert worden somit brauchen sich Banken immer weniger an zu erfüllenden Pflichten und Prüfungen zuschreiben zu lassen, zum Nachteil der Kunden. Sie hätten jeweils nur das Darlehen herausgereicht so deren Argumentation und müßten sich die (auch gelogenen) Aussagen des Vermittlers nicht zurechnen lassen. Hier sei Hilfe durch den Gesetzgeber gefordert. Auch die volkswirtschaftliche Auswirkung des Ganzen machte RA Reiter deutlich der Bankencrash werde so oder so früher oder später kommen und könne auch nicht durch die jetzigen bankenschützenden Maßnahmen mehr verhindert werden. Die Banken haben sich in den zahlreichen Treuhandfällen am Fließband Vollmachten zur Entreicherung vorlegen lassen, schon die Gleichheit und die rationelle Abwicklung der Vollmachten lasse doch erkennen, dass diese nicht etwa von den DL-Nehmern selbst entworfen und vorformuliert seien, sondern denen vielmehr aufgedrückt wurden. Auch habe die Schuldrechtsreform nicht für eine Erhöhung des Verbraucherschutzes gesorgt. Im Bereich der Bankenaufsicht sei von 20 Vertretern nur 1 für den Verbraucherschutz zuständig, was allein daraus schon den Stellenwert dieses Bereiches erkennen lasse.
RA Feck pflichtete dem ebenfalls bei. Hr. Kirbach, ein Geschädigter der mit Hr. Renner zusammen gekommen war, unterstrich die Problematik, indem er ein Zahlenwerk zu den Reserven der Großbanken nannte, woraus abzuleiten sei, dass für den Bereich Schadensersatz noch Mittel und Rückstellungen gebildet worden seien. Diese Beträge habe ich nicht so schnell mitschreiben können und müssen an anderer Stelle nochmal aufbereitet werden.
Fr. Stoltz berichtet als Geschädigte, aus ihrer Sache mittels Strafanzeigen gegen den Vermittler herausgekommen zu sein.
RA Neumeier aus München (dem VfE angeschlossen) meldete auch einen kurzen Wortbeitrag, hauptsächlich die Vertriebe und Verkäufer als Übeltäter bezeichnend. Sein Vorschlag: eine facettenreichere Rechtsprechung zuzulassen, die bisher noch zu undurchsichtig sei.
Prof. Schanz bekannte nochmals wie schon früher in Göttingen, auch als ein Studierter auf das perfide System hereingefallen zu sein. Sein Aufsatz ist auch im Internet abrufbar (s. http://www.ivb1.de/zfwu ). Das soll zeigen, dass hier durchaus nicht mit dem Vorwurf der Dummheit oder des Selbst-schuld-Seins argumentiert werden kann, wenn zahlreiche, ja Hunderttausende gleichartiger Opfer zu nennen sind, die den unfair deal einfach nicht durchschauen konnten und zudem noch platt belogen wurden. Man müsse fair deals schaffen.
Hr. Werner vom SVD stellte dar, dass kaum ein Normalbürger (also i.S.v. kein Jurist) ermessen konnte, was eine Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel bedeuten würde, ja sie wurde noch nicht einmal als solche da gut versteckt wahrgenommen. Der Notar habe vorn am Schreibtisch in unklarem Amtsdeutsch etwas heruntergenuschelt (nur vorgelesen), was man als Verbraucher eh nicht verstehen konnte, jedenfalls nicht von der juristischen Bedeutung her wie auch? Dennoch seien alle Notariate durch Rundschreiben der Bundesnotarkammer (das vom 29.06.84 z.B. liegt dem SVD vor) informiert und auch gewarnt worden, von solchen zwielichtigen Beurkundungsgeschäften die Finger zu lassen. Es habe auch einen Notar gegeben, der angesichts der Gewissenslast, hier entscheidend zum Massenbetrug mit beigetragen zu haben, Selbstmord begangen habe. Hr. Werner nannte auch die häufig betriebene Strategie, sich durch unsinnige Vergleichsvorschläge nochmals über den Tisch ziehen lassen zu müssen (Verzicht auf alle weiteren Rechtsansprüche), denn die Banken ziehen sonst alle zur Verfügung stehenden Register der Zwangsmaßnahmen. Auch die Treuhänder (z.B. berühmt-berüchtigt: Gocksch, Michels & Partner) hätten regelmäßig doch auf der Seite des Vertriebes gestanden, weswegen ein BGH-Urteil wie das des 02.05.00 unsinnig sei, das HTWG könne deshalb nicht angewendet werden, weil sich der Treuhänder nicht in einer Haustürsituation befunden habe. Dadurch sei das HTWG im Hinblick auf den eigentlichen Schutzzweck für den Überrumpelten ausgehebelt worden. Er wünsche sich, heute mit dem Ergebnis eines positiven Ausblicks für die vertretenen Geschädigten nach Hause fahren zu können und nicht mit der Feststellung: Außer Spesen nichts gewesen. (Zumindest kann ich aus momentaner Sicht behaupten, dass sich der Termin gewisserart gelohnt hat und ja auch durch die Presse entsprechend am Rande begleitet wurde; das wird seinerseits zum Weitermachen zwingen nicht zu vergessen die angebotene Unterstützung von politischer Seite durch die PDS warum auch nicht? Viel hilft viel.)
Prof. Dr. Schmelz meldete sich danach zu Wort und erklärte zur Person, dass er als Richter für Bank- und Börsenrecht tätig war. Er bemängelte, dass Verbraucherschutz auf formale Dinge reduziert worden sei (z.B. Preisauszeichnungsvorschriften). Die Verbraucherschutzministerin habe sich vornehmlich um BSE und Belange der Agrarwirtschaft gekümmert, die Dinge des Kreditgewerbes seien schändlich vernachlässigt worden. Ein zu großer Einfluß werde von seiten der Bankfunktionäre auf die Justiz genommen. Seine Ausführungen, besonders engagiert und wie ein Plädoyer vorgetragen ohne die Vorträge der anderen Geschädigtenvertreter zu schmälern , wurden mehrfach durch Beifall der Anwesenden natürlich nicht der Bankerriege, die sich immer noch auffallend ruhig verhielt bekräftigt.
Hr. Nagel vom SVD ließ die Sprache auf den XI. Zivilsenat des BGH kommen und damit verbunden auf die Person des dort Vorsitzenden Richters Nobbe. Die diesbezüglichen Vorwürfe und dessen Nähe zu Bankenfunktionären sind nicht nur bekannt, sondern auch öffentlich (teuer bezahlte Seminare mit und für Banker, Herausgabe einschlägiger Schriften mit ihnen zusammen etc.). Während noch Hr. Nagel ausführte, wurde ihm von Hr. Weis gleichsam das Wort geredet, es könne hier und heute keine Personaldebatte irgendwelcher Art geführt werden, er möge doch sachlich auf den Level des Fachgespräches zurückkommen oder zur Kenntnis nehmen, dass Debatten zum XI. Senat des BGH hier nicht erörtert werden können. Hr. Nagel machte nur noch kurz einige allgemeine Bemerkungen zur richtungweisenden, einseitigen Rechtsprechung des BGH für die Banken und endete dann kurz darauf mit seinem Beitrag. (Hier wurde ganz offensichtlich die Achillesferse getroffen, denn bei allen bisherigen Beiträgen wurde jeder Redner in seinem Vortragen uneingeschränkt zugelassen!)
Jetzt erst meldete sich erstmals jemand von der Bankerriege, ein Vertreter des zentralen Kreditausschusses. Er betonte ganz allgemein, die Banken härtten sich immer an die Vorgaben der Kreditaufsicht gehalten was ein allgemeines Raunen der Menge zum Ausdruck kommen ließ, da dem eben nicht so gewesen war. Dieser Beitrag war allerdings nur ein sehr kurzer, später wurde von dieser Seite erneut das Wort aufgegriffen, als es um Interna und die juristische Bedeutung des §3 und §18 KWG ging.
RA Dr. Fuellmich erörterte, dass es früher noch ein Unrechtsbewußtsein bei den Banken gegeben habe. Er betonte, die Geschädigten hätten sich nicht verspekuliert, sondern seien eben (für alle seine Fälle zutreffend) von den Vermittlern passiv und kalt angesprochen worden. Der Treuhänder sei ausschließlich eine wichtige Säule, ein Bestandteil des Vertriebes gewesen. Für die Treuhandfälle müsse gesagt werden, dass strenges Recht durch diese Ausgestaltung gebrochen wurde. Denn diese Verträge seien im Grunde vorformulierte AGBs gewesen und nicht Vollmachten im engeren Sinne. Allenfalls könne man von aufgedrängten Vollmachten sprechen. Mit §242 BGB als dem einfachen Recht müßten alle Fälle abgedeckt werden können, denn Treu und Glauben seien in diesen Fällen eindeutig verletzt worden.
RA Dr. Gallandi kritisierte rein formalistische Änderungsmaßnahmen durch den Gesetzgeber. Es werde auch immer Lobbyisten geben, das könne man nicht verhindern. Aber: 1 Notar habe z.B. 600 Beurkundungen im Jahr gemacht, daraus möge man ermessen, inwieweit er dabei noch eingehend habe beraten können. Sein Vorschlag: Eine Vorabzusendung der Unterlagen an den Interessenten, der dann zu Hause z.B. 14 Tage lang alles erst einmal in Ruhe studieren könne. Unklare Fragen könnten dann beim Notartermin erörtert werden. Auch solle der Interessent selbst einen Termin mit dem Notar ausmachen. Er kreidete auch an, dass jeweils die Grundschuld mit der Vollstreckung in das gesamte Privatvermögen verknüpft wurde, was eine Sittenwidrigkeit darstelle. Die Bank solle künftig erst einen Titel erstreiten müssen und dazu auch beweislastig sein (wer klagt, muss beweisen).
RA Kratzer erwähnte, wie z.B. die StA München techn. rückständig ausgestattet sei. So habe die nicht einmal ein CD-R-Laufwerk im PC (immerhin ein PC!) zur Verfügung und auch keinen Internetanschluß. Da frage es sich doch, wie man dann in Wirtschaftsdelikten ermitteln können soll, wenn schon die einfachsten gängigen Kommunikationsmittel fehlen. (Werden deshalb soviele Verfahren eingestellt?) Es fehlen auch Spezialzuständigkeiten, dadurch würden in der Folge 1000e sinnlose Prozesse geführt, die unnötiges Geld verschlingen.
Nach einer Pause ging es um 12:40 Uhr weiter.
Es wurden nun nach der allgemeinen Gesprächsrunde die Altfälle zum Thema gemacht. Hier würden Grenzen für den Gesetzgeber bestehen, da es ja ein Rückwirkungsverbot gebe.
RA Dr. Fuellmich sprach vom Richterrecht und erwähnte in dem Zusammenhang auch noch einmal seinen Befangenheitsantrag gegenüber den Richtern Nobbe und Dr. Siol am XI. Zivilsenat des BGH. Auch hier bekam er Gegenwind von den BMJ-Vertretern (der wunde Punkt) und nahm sich diplomatisch hier wieder etwas zurück. Er ließ aber nicht unerwähnt, dass unter dem Vorgänger Schimansky solche Urteile, wie sie bisher unter dem gegenwärtigen XI. Senat gesprochen wurden, nicht vorgekommen und auch nicht denkbar gewesen wären. Es sei immer problematisch, wenn Urteile auf falschen Tatsachen fußen und Beweisangebote in den Instanzengerichten gar nicht erst zugelassen würden. In allen seinen ihm bekannten Fällen stellten der DL-Vertrag und der Kaufvertrag ein wirtschaftlich einheitliches Geschäft nach §242 BGB dar. Die von den Richtern und Dr. Bruchner von der HVB erfundene Trennungstheorie sollte dies künstlich auftrennen, damit die Bank allein aus dem DL-Vertrag die ZV betreiben könnte.
RA Dr. Gallandi sprach sich für die Verkürzung der Verjährung nur für neue Verträge ab dem 01.01.02 aus, in allen früheren Fällen solle die Verjährung auf 30 J. bestehen bleiben. Auch die INSO sollte dahingehend geändert werden, dass sie z.B. auf Teilbereiche angewandt werden könne, damit ein Schuldner nicht von vornherein gar keine Bewegungsfreiheit mehr habe. (Hier ist wohl auch der Veröffentlichungszwang in Tageszeitungen und im Schuldnerregister der SCHUFA gemeint.)
RA Kratzer unterstrich nochmals die Forderung nach der Beweislastumkehr.
RA Reiter sprach sich für eine Verlängerung der Widerrufsfrist aus. Dazu gab es zwar Gegenstimmen auch nach einer längeren Bedenkzeit könnte man einen juristisch umfassenden Vertragstext nicht besser verstehen aber eine solche Maßnahme hätte zumindest eine Signalwirkung. Er kritisierte, dass der Realkredit durch das BGH-Urteil vom 18.04.00 neu definiert worden sei mit negativer Auswirkung für den Schuldner (mehr Pflichten, weniger Rechte). Für die Rechtsklarheit solle sorgen, wann es sich um verbundene Geschäfte handelt, wie die Rückabwicklung bei Zutreffen des verbundenen Geschäfts durchzuführen ist und was der Gesetzgeber hierfür klar neu und allgemeinverständlich zu formulieren habe.
RA Gerhart R. Baum forderte, dass das Ministerium der Justiz einen Anknüpfungspunkt finden müsse, dass das dt. Recht dem EU-Recht angeglichen werden müsse und legte auch dar, dass viele Prozesse, die für die Banken ausgingen, im Wege des Prozeßbetruges gewonnen worden seien.
Hr. Kirbach unterstrich dies auch nochmal mit entsprechenden Zahlendaten.
Nach der Mittagspause wurde die Sitzung um 14:15 Uhr fortgesetzt.
Dr. Schmidt-Räntsch äußerte, die Erwerber hätten aus dem Geschäft ja auch Nutzen gezogen, den sie bei einer ggf. Rückabwicklung zurückzugeben hätten. Von einem gringeren Zinssatz war die Rede und ähnlichen Vorschlägen, die aber seitens der Anwälte auf Widerspruch stießen. Wenn z.B. die normale Verzinsung angesetzt würde, hätte der Geschädigte ja auch keinen Vorteil davon, das wäre also kein Fortschritt. Hierzu äußerten sich insbesondere RA Reiter, RA Kratzer und Hr. Pauly vom vzbv. RA Dr. Fuellmich führte aus, dass die Vermittler sogar in die Bank kommen würden, um dort die Geschäfte vorzubereiten und abzuwickeln, und auch während des Notartermins seien noch dort direkt Faxe der Vermittler eingegangen. RA Dr. Gallandi sagte, die Bank verließ sich ihrerseits auf die Vermittler (Tatbestand der Untreue). RA Kratzer betonte nochmals, es wäre nicht praktikabel, in langen Prozessen sinnlos Energie zu vergeuden.
Hierauf sagte wieder einmal jemand aus der Bankerriege etwas. Eine Vertreterin des Zentralen Kreditausschuß warf ein, dass Hypothekenbanken aufgrund eines nicht flächendeckend ausgedehnten Filialnetzes durchaus auf Vermittler angewiesen seien, was auch ganz legitim sei. Im weiteren Verlauf wurde zwischen den Anwälten und den Vertretern der Bankerriege darunter ein Sprecher des Dt. Spk- und Giroverbandes eine Fachdiskussion über die Auswirkungen und den Daseinszweck der §§3 und 18 KWG geführt. Vornehmlich ging es dabei um Aufsichtspflichten auch des BAKred das kann ich juristisch hier nicht wiedergeben.
RA Dr. Fuellmich hob nochmals das Moment der Überrumpelung hervor in Tateinheit mit der Informationsvereitelung gegenüber dem Kreditnehmer. Alle Provisionen hätten offengelegt werden müssen danach spätestens wäre klar gewesen, dass der Erwerber nicht zu einem solchen geworden wäre. Denn er hätte sich wohl überlegt, ob ihm die Dienstleistung nahezu 50% des Immobilienwertes als Gegenleistung wert gewesen wäre. Auch andere Geschädigtenvertreter pflichteten bei, dass sie gerne gewußt hätten, was die Vermittler bei dem Geschäft an ihnen verdient hatten. (Das wurde ja oft dadurch verschleiert, dass eine offengelegte, übliche Maklerprovisionsrechnung ausgewiesen wurde, die sich im Rahmen von 3-5% des Gesamtaufwandes bewegte und vom Erwerber separat zu bezahlen war. Daher dachte der, das würde der Vermittler insgesamt bei dem Geschäft verdienen.)
RA Kratzer sprach sich für eine Finanzdienstleister-Zulassungsverordnung aus.
Dr. Schmidt-Räntsch bemerkte dazu, es könne eine Solvenzordnung für Finanzdienstleister und auch eine Haftpflichtversicherung für diese Berufsgruppe durchaus geschaffen werden.
Der Vertreter des Arbeitgeberverbandes der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. unterstrich dies damit, er würde nach einer solchen Regelung sogar lechzen, geradezu masochistisch, eben damit nicht die schwarzen Schafe die ganze Branche versauen würden und man diese somit leichter aussortieren könne.
Nachdem es zeitweise auch einmal emotional bewegter zuging, glätteten sich danach bald wieder die Wellen. Dies betonte auch Hr. Weis in seinem Schlußwort gegen 16 Uhr und dankte allen Anwesenden, dass sie z.T. die weite Anreise in Kauf genommen hatten, um an diesem Erörterungsgespräch teilzunehmen. Er würdigte auch, dass sich die Geschädigten mit weiteren emotionalen Äußerungen, die sie sicher gern zum Ausdruck gebracht hätten, zurückgehalten haben. Das BMJ nehme diese Veranstaltung sehr ernst. Es sei auch allen klar, dass die Zeit knapp sei, noch in der laufenden, sich dem Ende zuneigende Legislaturperiode Grundlegendes zu erreichen, aber man sei darum bemüht.
Ca. 15:50 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.
Auffallend war, dass
vornehmlich die Bankerriege kaum Anteil nahm an den Gesprächen i.S.d.
quantitativen Verteilung. Eine Dame der dortigen Vertreter schien aber innerlich
sehr aufgewühlt zu sein, trug jedoch nichts persönlich zum Gespräch bei. Was
kann dies bedeuten?
Auch konnte ich nicht
erkennen, dass die BMJ-Vertreter eifrig mitgeschrieben hätten; sie schienen es
nur mündlich an sich vorbeirauschen zu lassen, was vorgetragen wurde. Die Damen
und Herren machten mir keinen sonderlich engagierten Eindruck von Interesse an
unserem Vorbringen. Man ließ uns immerhin gewähren und alles sagen bis auf
das Thema Nobbe. Und man stellt in Aussicht, dass man sich umgehend um die
Themen kümmern wolle.
Die Abordnung vom VfE, die 2 Reihen hinter mir in der letzten Reihe saß, fiel übrigens durch ständiges Nuscheln und eigene Privatgespräche während der Gesprächsbeiträge anderer auf; insbesondere wenn Dr. Fuellmich sprach, machten sie ihre eher abfälligen Bemerkungen, wieviele Entscheidungen denn schon rechtskräftig seien etc. . Damit disqualifizierten sie sich als Geschädigtenvertreter einmal mehr. Das störte schon akustisch, da manche Redner recht leise waren.
gez.
L.B. Werner, Vors. des SVD e.V., nach bestem Wissen und Gewissen
09.05.2002 16:40